Informatik, Strategien & Prozesse




Die e-comtrust unterstützt ihre Kunden bei der Planung, Beschaffung, Einführung und dem Betrieb von Informations- und Kommunikationssystemen.

Die e-comtrust hat langjährige Erfahrung im Management von komplexen ICT-Projekten. Ein methodisches Vorgehen, eine professionelle Projektleitung sowie klare geregelte Zuständigkeiten und Aufgaben sind die Grundlagen für ein erfolgreiches Projekt. Unsere Spezialität ist das Einbinden der rechtlich relevanten Gesichtspunkte bereits beim Start und während der Projektarbeiten.

Unsere Kompetenzen umfassen:  
                                                                  
  • Projektmanagement
  • Projektcontrolling
  • Risikomanagement
  • ICT-Verträge
  • Vorbereitung von Rechtsprozessen
  • Unterstützung in Rechtsdurchsetzungen
  • (Mängel, Gewährleistung, Forderungen etc.)
  • Informatikstrategie
  • Systemevaluation
  • Submission nach GATT/WTO
  • IT-Projektmanagement
  • IT-Projektcontrolling
  • Prozessdesign
  • Qualitätsmanagement
  • Portfoliomanagement
  • Evaluation und Review
  • Kriterienkataloge
  • Checklisten und Standardwerkzeuge (z.B. eVal+)
  • IT-Service-Management
  • Vertragswesen
  • Datenschutz
  • IT-Benchmarking
  • Informations- und Datenlogistik
  • IT-Outsourcing
  • Software-Hinterlegung (Escrow)

Die e-comtrust unterstützt ihre Kunden zudem bei der Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung von Strategien und Prozessen:                                                                                                                    
                             
  • Strategische Informatikplanung
  • Qualitätsmanagement
  • IST-Analysen
  • SOLL-Konzepte
  • Interimsmanagement
  • Krisenmanagement

Aktuell bei e-comtrust

Muss eine Kündigung auch noch telefonisch bestätigt werden?

18.04.2024 - Ist ein von einer Verbraucherzentrale geltend gemachter Unterlassungsanspruch begründet, wenn ein Unternehmen die von einem Kunden online erklärte Kündigung von einem Bestätigungsanruf abhängig macht?

Landesgericht Koblenz - Urteil vom 27. Februar 2024 - 11 O 12/23  

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