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OLG Köln: UWG und Influenzier

Verfasst am 24.02.2021
Das OLG Köln hat in seinem Entscheid vom 19. Februar 2021 (Az. 6 U 103/20) entschieden, dass eine Influencerin Postings auf Instagram als Werbung kennzeichnen muss, auch wenn sie für diese Beiträge keine Bezahlung erhalten hat. 

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