ArbG Düsseldorf: Schadenersatz von EUR 5’000 für eine verspätete und inhaltlich unvollständige Auskunft gegenüber einem Arbeitnehmer
Verfasst am 02.07.2020
Am 5. März 2019 hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass der Arbeitgeber durch eine verspätete und zudem unvollständige Auskunft Art. 15 DSGVO verletzt hatte (Urteil vom 5. März 2020, 9 Ca 6557/18).